Firmenabsicherung · Haftpflicht

Haftungsrisiken für Ihr Unternehmen einordnen

Betriebs-, Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht decken unterschiedliche Risiken ab. Wir helfen Ihnen, die für Ihr Unternehmen relevanten Bausteine zu verstehen.

Typische unternehmerische Situationen

Ob ein Kunde im Betrieb stürzt, bei einer Montage versehentlich Eigentum eines Dritten beschädigt wird oder eine fachliche Empfehlung zu einem finanziellen Schaden führt – Haftungsrisiken entstehen im unternehmerischen Alltag auf unterschiedliche Weise. Welche Konstellationen für Sie relevant sind, hängt stark von Ihrer Branche und Tätigkeit ab.

Leistungsumfang im Überblick

  • Betriebshaftpflicht: grundsätzliche Risiken aus dem laufenden Geschäftsbetrieb gegenüber Dritten.
  • Berufshaftpflicht: auf bestimmte berufliche Tätigkeiten zugeschnittene Haftungsrisiken.
  • Vermögensschadenhaftpflicht: reine Vermögensschäden ohne vorangegangenen Personen- oder Sachschaden.
  • D&O-Einordnung: Betrachtung persönlicher Haftungsrisiken der Geschäftsführung im Zusammenhang mit unternehmerischen Entscheidungen.

Welche dieser Bausteine für Ihr Unternehmen sinnvoll sind, besprechen wir im persönlichen Gespräch anhand Ihrer tatsächlichen Tätigkeit. Pauschale Deckungszusagen oder konkrete Tarifangaben sind an dieser Stelle nicht möglich – sie ergeben sich erst aus einer individuellen Prüfung.

Ablauf

Nach einer ersten Einordnung Ihrer Tätigkeit prüfen wir bestehende Haftpflichtverträge und zeigen mögliche Lücken auf. Darauf aufbauend erarbeiten wir einen Vorschlag für ein passendes Haftungskonzept, das Sie in Ruhe prüfen können.

Häufige Fragen

Was unterscheidet Betriebs- und Berufshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht deckt grundsätzliche Risiken aus dem Geschäftsbetrieb ab, etwa Personen- oder Sachschäden gegenüber Dritten. Die Berufshaftpflicht ist auf Risiken aus einer konkreten beruflichen Tätigkeit zugeschnitten, etwa bei Beratungs- oder Planungsleistungen. Welche Form relevant ist, hängt von Ihrer Tätigkeit ab.

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Sie betrifft reine Vermögensschäden, die ohne Personen- oder Sachschaden entstehen können, etwa durch eine fehlerhafte Beratung oder Entscheidung. Für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeiten kann sie eine sinnvolle Ergänzung zur klassischen Haftpflicht sein.

Was hat D&O mit der Geschäftsführung zu tun?

Geschäftsführer können unter bestimmten Voraussetzungen persönlich für Entscheidungen haften, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit treffen. D&O-Versicherungen setzen an diesem persönlichen Haftungsrisiko an. Mehr dazu finden Sie auf der Seite zu Geschäftsführer und Unternehmensfinanzen.

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